Artikel 40 Trainerassistent der ersten Frauenmannschaft - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women’s Champions League

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022

40.01

Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Trainer eingesetzt haben, der dem Cheftrainer in allen fußballerischen Angelegenheiten der ersten Frauenmannschaft assistiert.

40.02

Der Trainerassistent der ersten Frauenmannschaft muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wurden:

  1. gültige UEFA-B-Lizenz;

  2. gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, welcher der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oder b) oben entspricht.