Die Bewerber stellen sicher, dass sie die Verpflichtungen und Zusagen, die in ihren Bewerbungsunterlagen gemäß diesem Bewerbungsreglement aufgeführt sind, einhalten können. Ist eine solche Verpflichtung bzw. Zusage nach Ermessen der UEFA rechtswidrig, irreführend oder unverhältnismäßig, kann dies in den Evaluationsberichten festgehalten werden, die dem UEFA-Exekutivkomitee unterbreitet werden, und die UEFA kann vom betreffenden Bewerber diesbezüglich weitere Erklärungen und Garantien verlangen.