Die Beteiligung eines UEFA-Mitgliedsverbands am Bewerbungsverfahren wird in den folgenden Fällen automatisch beendet:
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Ausschluss, Auflösung und/oder Suspendierung des UEFA-Mitgliedsverbands gemäß den entsprechenden Bestimmungen der UEFA-Statuten;
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willentlicher Rückzug eines Bewerbers aus dem Bewerbungsverfahren;
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die Unzulässigkeit der vorläufigen Bewerbungsunterlagen;
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Nichteinhaltung von insbesondere in Absatz 12.02 festgelegten Fristen oder Bedingungen durch den Bewerber; oder
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Bestimmung des Ausrichters durch die UEFA.