Artikel 7 Beendigung - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsreglement UEFA-Endspiele und -Endrunden

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Bidding
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 December 2021
7.01

Die Beteiligung eines UEFA-Mitgliedsverbands am Bewerbungsverfahren wird in den folgenden Fällen automatisch beendet:

  1. Ausschluss, Auflösung und/oder Suspendierung des UEFA-Mitgliedsverbands gemäß den entsprechenden Bestimmungen der UEFA-Statuten;

  2. willentlicher Rückzug eines Bewerbers aus dem Bewerbungsverfahren;

  3. die Unzulässigkeit der vorläufigen Bewerbungsunterlagen;

  4. Nichteinhaltung von insbesondere in Absatz 12.02 festgelegten Fristen oder Bedingungen durch den Bewerber; oder

  5. Bestimmung des Ausrichters durch die UEFA.