Artikel 16 Verhaltensregeln - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsreglement UEFA-Endspiele und -Endrunden

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Bidding
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 December 2021
16.01

Die UEFA, einschließlich ihrer Vertreter, und die Bewerber verpflichten sich dazu, sich während des gesamten Bewerbungsverfahrens würdig und ethisch korrekt zu verhalten.

16.02

Die Bewerber stellen sicher, dass sie die UEFA, das betreffende UEFA-Endspiel bzw. die UEFA-Endrunde, andere Bewerber (oder Angestellte, Offizielle oder Vertreter der Vorgenannten), das Bewerbungsverfahren oder den europäischen Fußball durch ihr Verhalten nicht in Verruf bringen.