Artikel 13 Wettbewerbsphasen und Setzsystem - Europa Conference League

Reglement der UEFA Europa Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UECL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
13.01

Sämtliche Spiele des Wettbewerbs werden in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln ausgetragen. Die Halbzeitpause dauert 15 Minuten.

13.02

Der Wettbewerb besteht aus folgenden Phasen (vgl. Anhang B):

  1. Qualifikationsphase, bestehend aus:

    • Hauptweg, bestehend aus:

      - erste Qualifikationsrunde;

      - zweite Qualifikationsrunde;

      - dritte Qualifikationsrunde;

    • Meisterweg, bestehend aus:

      - zweite Qualifikationsrunde;

      - dritte Qualifikationsrunde;

  2. Playoffs (Hauptweg und Meisterweg);

  3. UEFA Europa Conference League, bestehend aus:

    • Gruppenphase (sechs Spieltage);

    • K.-o.-Phase

      - K.-o.-Runden-Playoffs;

      - Achtelfinale;

      - Viertelfinale;

      - Halbfinale;

      - Endspiel.

13.03

Für jede Runde des Hauptwegs (Qualifikationsrunden und Playoffs) werden die Vereine anhand des zu Beginn der Spielzeit erstellten Vereinsklassements (vgl. Anhang D) gesetzt. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Teilnehmer dieser Runden zum Zeitpunkt der Auslosung noch nicht feststehen, wird für die Auslosung der Koeffizient des in der Vereinskoeffizientenrangliste besser platzierten der beiden Vereine, zwischen denen noch eine Begegnung aussteht, verwendet.

13.04

Für die Auslosung der Paarungen jeder Runde des Hauptwegs (Qualifikationsrunden und Playoffs) werden die Teilnehmer auf der Grundlage des Vereinsklassements (vgl. Anhang D) und von Absatz 13.03 je zur Hälfte in gesetzte und ungesetzte Vereine aufgeteilt. Die UEFA-Administration kann für die Auslosung Gruppen bilden in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen. Vereine aus dem gleichen Verband können einander nicht zugelost werden.

13.05

Die Vereine werden für die zweite Qualifikationsrunde und die Playoffs des Meisterwegs gesetzt. Für die dritte Qualifikationsrunde des Meisterwegs werden keine Mannschaften gesetzt. Vereine, die aus dem Meisterweg der UEFA Champions League oder dem Meisterweg der UEFA Europa League in den Wettbewerb übertreten, sind basierend auf der Phase, in der sie aus der UEFA Champions League bzw. der UEFA Europa League ausgeschieden sind, für die Runde, in der sie in den Wettbewerb eintreten, wie folgt gesetzt:

  1. Für die zweite Qualifikationsrunde sind jene Vereine, die in der ersten Qualifikationsrunde der UEFA Champions League ausgeschieden sind, gesetzt.

  2. Für die Playoffs sind jene Vereine, die in der dritten Qualifikationsrunde der UEFA Europa League ausgeschieden sind, gesetzt.

13.06

Für jede Runde des Meisterwegs (zweite Qualifikationsrunde, dritte Qualifikationsrunde und Playoffs) werden die Paarungen mittels Auslosung bestimmt. Die UEFA-Administration kann für die Auslosung Gruppen bilden in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen. Für die zweite Qualifikationsrunde und die Playoffs des Meisterwegs werden gesetzte Vereine solange ungesetzten Vereinen zugelost, bis keine gesetzten bzw. ungesetzten Vereine mehr übrig sind, und die Auslosung wird offen weitergeführt. Für die dritte Qualifikationsrunde des Meisterwegs wird eine offene Auslosung durchgeführt.

13.07

Die Spielpaarungen werden ausgelost. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 13.02 und Artikel 14 bis Artikel 24 hat der erstgezogene Verein im Hinspiel Heimrecht.

13.08

Für die Auslosung werden die 32 Vereine der Gruppenphase auf der Grundlage der zu Beginn der Saison erstellten Vereinskoeffizientenrangliste (vgl. Anhang D) in vier Achtergruppen eingeteilt. Dabei ist der Titelhalter der UEFA Europa Conference League topgesetzt.

13.09

Für die K.-o.-Runden-Playoffs werden die Gruppenzweiten jeweils vor den nach Abschluss der Gruppenphase der UEFA Europa League drittplatzierten Vereine gesetzt.

13.10

Für das Achtelfinale werden die Gruppensieger jeweils vor den acht Siegern der K.-o.-Runden-Playoffs gesetzt.

13.11

Die UEFA-Administration kann unter gegebenen Umständen entscheiden, dass nur eine Begegnung ausgetragen wird und legt die entsprechenden Grundsätze für die Bestimmung des Siegers fest.