Artikel 36 Spielmaterial - Europa Conference League

Reglement der UEFA Europa Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UECL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
36.01

In allen Spielen der Qualifikationsphase und in den Playoffs müssen die Bälle den IFAB-Spielregeln sowie dem UEFA-Ausrüstungsreglement entsprechen. Der Heimverein muss dem Gastverein für dessen Trainingseinheiten am Vortag des Spiels sowie für das Aufwärmen vor dem Spiel Spielbälle von hervorragender Qualität zur Verfügung stellen. Es muss sich dabei um die gleichen Bälle handeln wie die für das Spiel verwendeten.

36.02

Der von der UEFA-Administration ausgewählte, offizielle Spielball der UEFA Europa Conference League ist bei sämtlichen Spielen ab den Gruppenspielen sowie bei den offiziellen Trainingseinheiten im Vorfeld dieser Spiele zu verwenden.

36.03

Die Verwendung von (wenn möglich elektronischen) Auswechseltafeln mit beidseitiger Anzeige ist obligatorisch.

36.04

Für jedes Spiel der Qualifikationsphase und der Playoffs muss der jeweilige Heimverein sicherstellen, dass zwei Auswechseltafeln zur Verfügung stehen.

36.05

Torlinientechnologie (TLT) kann in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln und dem FIFA Quality Programme for Goal-Line Technology Testing Manual im Wettbewerb eingesetzt werden, um den Schiedsrichter durch die Überprüfung von Torentscheidungen zu unterstützen. Diese Entscheide sind alleine dem Schiedsrichter überlassen und endgültig. Die UEFA kann entscheiden, in ausgewählten Spielen TLT einzusetzen.

36.06

Ein Ausfall des TLT-Systems darf den Schiedsrichterentscheid in keiner Weise beeinträchtigen. Falls erforderlich, zum Beispiel im Falle eines Ausfalls des Systems, werden Spiele ohne Einsatz der TLT durch- bzw. fortgeführt.

36.07

Vorbehaltlich der Genehmigung der UEFA und der Zustimmung des Gastvereins können in der Qualifikationsphase und den Playoffs bereits installierte und zertifizierte TLT-Systeme verwendet werden. Der Ausrichterverein übernimmt die volle Verantwortung für den Betrieb des Systems und trägt die damit verbundenen Kosten.

36.08

Vorbehaltlich der Genehmigung der UEFA können ab der Gruppenphase bereits installierte und zertifizierte TLT-Systeme verwendet werden. Wird ein solches System verwendet, darf es erst ab dem ersten Gruppenspiel bzw. alternativ ab dem ersten K.-o.-Spiel des Vereins eingesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt muss das System dann bei allen Spielen des Vereins im Wettbewerb verwendet werden. Der Ausrichterverein übernimmt die volle Verantwortung für den Betrieb des Systems und trägt die damit verbundenen Kosten.