Die Mitglieder der FKKK verpflichten sich, sämtliche Fakten, von denen sie im Zusammenhang mit ihren Aufgaben Kenntnis erhalten, strikt vertraulich zu behandeln und insbesondere davon abzusehen, den Inhalt von Urteilsberatungen offenzulegen.
Mitglieder der FKKK bleiben nach dem Ende bzw. der Aufgabe ihrer Amtszeit vollständig an diese Vertraulichkeitsbestimmungen gebunden.