Artikel 44 Genehmigung, Inkrafttreten, Aufhebung und Änderung - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
CFCB
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022

44.01

Die vorliegenden Verfahrensregeln wurden vom UEFA-Exekutivkomitee am 10. Mai 2022 genehmigt.

44.02

Sie treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

44.03

Sie ersetzen die Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (Ausgabe 2021).

44.04

Alle UEFA-Reglemente und -Entscheide, in denen Bezug auf die Untersuchungskammer bzw. die rechtsprechende Kammer der FKKK genommen wird und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verfahrensregeln gelten, werden dahingehend geändert, dass die entsprechenden Verweise ab diesem Zeitpunkt automatisch durch erstinstanzliche Kammer bzw. Berufungskammer der FKKK ersetzt werden. Über mögliche Verstöße gegen die Bestimmungen eines Vergleichs, der vor Inkrafttreten der vorliegenden Verfahrensregeln geschlossen wurde, entscheidet in erster Instanz die erstinstanzliche Kammer.

44.05

Vorbehaltlich der Bestimmung zur Verjährung bleibt die erstinstanzliche Kammer zuständig für Verstöße gegen das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay (einschließlich der Lizenzierungs- und Monitoring-Anforderungen) sowie für Entscheide in Fällen, die vor dem Inkrafttreten des UEFA-Reglements zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit aufgetreten sind.

Für das Exekutivkomitee der UEFA:

Aleksander Čeferin

Präsident

Theodore Theodoridis

Generalsekretär

Wien, 10. Mai 2022