Artikel 13 Beweiserhebung - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
CFCB
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022

13.01

Das berichterstattende Mitglied kann alle Beweismittel berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem die Aussage des Beklagten, Zeugenaussagen, Dokumente und Aufzeichnungen, Audio- und Videoaufnahmen, Ortsbesichtigungen und Expertenberichte (von Finanz-, Rechts- oder anderen Experten).

13.02

Das berichterstattende Mitglied kann dem Beklagten eine angemessene Frist für die Unterbreitung seiner Stellungnahme setzen und/oder zusätzliche Beweise anfordern.

13.03

Nach der Beweiserhebung präsentiert das berichterstattende Mitglied der erstinstanzlichen Kammer seine Schlussfolgerungen sowie eine Empfehlung mit Blick auf den zu treffenden Entscheid.