Artikel 40 Vorsorgliche oder sichernde Maßnahmen - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
CFCB
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022

40.01

Der Vorsitzende der erstinstanzlichen Kammer bzw. der Berufungskammer kann vorsorgliche oder sichernde Maßnahmen anordnen, soweit dies zur Aufrechterhaltung einer geordneten Rechtspflege notwendig scheint.