Es können folgende Disziplinarmaßnahmen gegen Beklagte/Berufungskläger, die keine natürlichen Personen sind, verhängt werden:
-
Ermahnung;
-
Verweis;
-
Geldstrafe;
-
Punktabzug;
-
Einbehaltung von Einnahmen aus einem UEFA-Wettbewerb;
-
Verbot der Registrierung von neuen Spielern in UEFA-Wettbewerben;
-
Beschränkung der Anzahl der Spieler, die ein Verein zur Teilnahme an UEFA-Wettbewerben registrieren darf, einschließlich einer Beschränkung der Gesamt-Personalausgaben für in der Liste A von UEFA-Klubwettbewerben eingetragene Spieler;
-
Ausschluss aus laufenden und/oder künftigen Wettbewerben;
-
Widerruf von Titeln oder Auszeichnungen.
Es können folgende Disziplinarmaßnahmen gegen Beklagte/Berufungskläger, die natürliche Personen sind, verhängt werden:
-
Ermahnung;
-
Verweis;
-
Geldstrafe;
-
Spielsperre für eine bestimmte Anzahl Spiele oder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit;
-
Funktionssperre für eine bestimmte Anzahl Spiele oder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit;
-
Verbot der Ausübung jeglicher mit dem Fußball in Zusammenhang stehender Tätigkeit.
Es können verschiedene Disziplinarmaßnahmen miteinander verbunden werden.