Artikel 29 Liste der Disziplinarmaßnahmen - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
CFCB
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022

29.01

Es können folgende Disziplinarmaßnahmen gegen Beklagte/Berufungskläger, die keine natürlichen Personen sind, verhängt werden:

  1. Ermahnung;

  2. Verweis;

  3. Geldstrafe;

  4. Punktabzug;

  5. Einbehaltung von Einnahmen aus einem UEFA-Wettbewerb;

  6. Verbot der Registrierung von neuen Spielern in UEFA-Wettbewerben;

  7. Beschränkung der Anzahl der Spieler, die ein Verein zur Teilnahme an UEFA-Wettbewerben registrieren darf, einschließlich einer Beschränkung der Gesamt-Personalausgaben für in der Liste A von UEFA-Klubwettbewerben eingetragene Spieler;

  8. Ausschluss aus laufenden und/oder künftigen Wettbewerben;

  9. Widerruf von Titeln oder Auszeichnungen.

29.02

Es können folgende Disziplinarmaßnahmen gegen Beklagte/Berufungskläger, die natürliche Personen sind, verhängt werden:

  1. Ermahnung;

  2. Verweis;

  3. Geldstrafe;

  4. Spielsperre für eine bestimmte Anzahl Spiele oder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit;

  5. Funktionssperre für eine bestimmte Anzahl Spiele oder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit;

  6. Verbot der Ausübung jeglicher mit dem Fußball in Zusammenhang stehender Tätigkeit.

29.03

Es können verschiedene Disziplinarmaßnahmen miteinander verbunden werden.