Die Mitglieder der FKKK werden vom UEFA-Exekutivkomitee für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und entweder der erstinstanzlichen Kammer oder der Berufungskammer zugeteilt.
Mitglieder der FKKK können für weitere Amtszeiten wiedergewählt werden.
Tritt eine Vakanz ein, kann das UEFA-Exekutivkomitee einen Ersatz für die verbleibende Amtsdauer wählen.