Artikel 4 Wahl und Amtszeit - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
CFCB
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022

4.01

Die Mitglieder der FKKK werden vom UEFA-Exekutivkomitee für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und entweder der erstinstanzlichen Kammer oder der Berufungskammer zugeteilt.

4.02

Mitglieder der FKKK können für weitere Amtszeiten wiedergewählt werden.

4.03

Tritt eine Vakanz ein, kann das UEFA-Exekutivkomitee einen Ersatz für die verbleibende Amtsdauer wählen.