Artikel 39 Verfahrenssprache - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
CFCB
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022

39.01

Verfahrenssprache ist Englisch.

39.02

Auf schriftlichen Antrag bis spätestens drei Tage vor der Anhörung ist dem Beklagten/Berufungskläger auf dessen eigene Kosten ein Dolmetscher zur Verfügung zu stellen.

39.03

Unterlagen in einer anderen Sprache haben in englischer Übersetzung vorzuliegen, deren Richtigkeit vom Beklagten/Berufungskläger, der sie einreicht, zu bestätigen ist.