Beklagte/Berufungskläger haben Anspruch auf rechtliches Gehör.
Beklagte/Berufungskläger müssen in vollem Umfang mit der FKKK hinsichtlich ihrer Anforderungen und Fragen zusammenarbeiten. Kommt ein Beklagter/Berufungskläger seiner Pflicht zur Zusammenarbeit nicht nach, kann die FKKK nachteilige Rückschlüsse ziehen.