Die Verfahrenskosten umfassen sämtliche Auslagen der erstinstanzlichen Kammer bzw. der Berufungskammer.
Sie werden gemäß dem Ausgang des Verfahrens wie von der zuständigen Kammer festgelegt aufgeteilt.
Durch den Beklagten/Berufungskläger unnötig verursachte Verfahrenskosten werden Letzterem unabhängig vom Ausgang des Verfahrens auferlegt.