Artikel 21 Rechtsbeistand und Vertretung - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
CFCB
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022

21.01

Ein Beklagter oder Berufungskläger kann sich von einer Person seiner Wahl vertreten lassen.

21.02

Der Vorsitzende der erstinstanzlichen Kammer bzw. der Berufungskammer kann von einem Vertreter die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangen.

21.03

Die FKKK kann von einem Rechtsbeistand unterstützt werden.