Die Eröffnung von Verfahren bei Verstößen gegen das UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit bzw. das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women's Champions League verjährt nach fünf Jahren.
Die Eröffnung von Verfahren bei Verstößen gegen das UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit bzw. das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women's Champions League verjährt nach fünf Jahren.