Die erstinstanzliche Kammer ist befugt, in besonders dringenden Fällen endgültig zu entscheiden, insbesondere im Zusammenhang mit der Zulassung zu UEFA-Wettbewerben.
Die erstinstanzliche Kammer ist befugt, in besonders dringenden Fällen endgültig zu entscheiden, insbesondere im Zusammenhang mit der Zulassung zu UEFA-Wettbewerben.