Artikel 32 Form und Inhalt der Entscheide - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
CFCB
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022

32.01

Die erstinstanzliche Kammer und die Berufungskammer eröffnen ihre Entscheide schriftlich.

32.02

Der Beklagte/Berufungskläger wird zunächst über den Tenor des Entscheids informiert, gefolgt von der Begründung, falls der Beklagte/Berufungskläger innerhalb von fünf Tagen nach der Benachrichtigung über den Tenor schriftlich einen begründeten Entscheid beantragt hat.

32.03

Ein begründeter Entscheid enthält:

  1. Datum und Ort des Entscheids;

  2. die Namen der Mitglieder der Kammer, die an der Urteilsberatung teilgenommen haben;

  3. Name des Beklagten/Berufungsklägers;

  4. eine Zusammenfassung der relevanten Fakten und Beweise sowie die dem Entscheid zugrunde liegende Begründung;

  5. den Tenor des Entscheids, einschließlich der Verteilung der Kosten;

  6. die Unterschrift des Vorsitzenden der erstinstanzlichen Kammer bzw. der Berufungskammer;

  7. ein Hinweis auf die geltenden Berufungsbedingungen.