Die erstinstanzliche Kammer und die Berufungskammer eröffnen ihre Entscheide schriftlich.
Der Beklagte/Berufungskläger wird zunächst über den Tenor des Entscheids informiert, gefolgt von der Begründung, falls der Beklagte/Berufungskläger innerhalb von fünf Tagen nach der Benachrichtigung über den Tenor schriftlich einen begründeten Entscheid beantragt hat.
Ein begründeter Entscheid enthält:
-
Datum und Ort des Entscheids;
-
die Namen der Mitglieder der Kammer, die an der Urteilsberatung teilgenommen haben;
-
Name des Beklagten/Berufungsklägers;
-
eine Zusammenfassung der relevanten Fakten und Beweise sowie die dem Entscheid zugrunde liegende Begründung;
-
den Tenor des Entscheids, einschließlich der Verteilung der Kosten;
-
die Unterschrift des Vorsitzenden der erstinstanzlichen Kammer bzw. der Berufungskammer;
-
ein Hinweis auf die geltenden Berufungsbedingungen.