Artikel 30 Aufschub von Disziplinarmaßnahmen - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
CFCB
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022

30.01

Eine Disziplinarmaßnahme kann vollständig oder teilweise auf eine bestimmte Zeit oder bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses aufgeschoben werden.

30.02

Sollte eine Disziplinarmaßnahme aufgeschoben werden, beobachtet ein Mitglied der erstinstanzlichen Kammer die Situation. Gegebenenfalls hebt die erstinstanzliche Kammer die Sperre auf und vollzieht die Disziplinarmaßnahme. Die in Artikel 13 und Absatz 14.01 bis Absatz 14.05 festgelegten Verfahren gelten analog.