Artikel 17 Zulässigkeit der Berufung - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
CFCB
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022

17.01

Berufungen gegen Entscheide der erstinstanzlichen Kammer erfolgen vor der Berufungskammer, mit Ausnahme folgender Entscheide, die endgültig sind:

  1. Ermahnungen;

  2. Verweise;

  3. Geldstrafen bis zu EUR 10 000;

  4. Entscheide zu Ausnahmen von der Dreijahresregel;

  5. Entscheide in besonders dringenden Fällen.