Berufungen gegen Entscheide der erstinstanzlichen Kammer erfolgen vor der Berufungskammer, mit Ausnahme folgender Entscheide, die endgültig sind:
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Ermahnungen;
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Verweise;
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Geldstrafen bis zu EUR 10 000;
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Entscheide zu Ausnahmen von der Dreijahresregel;
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Entscheide in besonders dringenden Fällen.