Artikel 3 Zusammensetzung - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
CFCB
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022

3.01

Die FKKK ist unterteilt in:

  1. die erstinstanzliche Kammer;

  2. die Berufungskammer.

3.02

Die erstinstanzliche Kammer besteht aus:

  1. einem Vorsitzenden, der die erstinstanzliche Kammer leitet und die notwendigen Maßnahmen ergreift, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen;

  2. mindestens drei weiteren Mitgliedern, darunter ein Vizevorsitzender.

3.03

Die Berufungskammer besteht aus:

  1. einem Vorsitzenden, der die Berufungskammer leitet;

  2. mindestens drei weiteren Mitgliedern, darunter ein Vizevorsitzender.

3.04

An die Stelle des in den vorliegenden Verfahrensregeln genannten Vorsitzenden der erstinstanzlichen Kammer kann jeweils auch der Vizevorsitzende der erstinstanzlichen Kammer oder ein anderes Mitglied der erstinstanzlichen Kammer treten.

3.05

An die Stelle des in den vorliegenden Verfahrensregeln genannten Vorsitzenden der Berufungskammer kann jeweils auch der Vizevorsitzende der Berufungskammer oder ein anderes Mitglied der Berufungskammer treten.

3.06

Ein Mitglied der erstinstanzlichen Kammer kann nicht gleichzeitig der Berufungskammer angehören und umgekehrt.