Artikel 20 Entscheide der Berufungskammer - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
CFCB
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022

20.01

Am Ende der Urteilsberatungen kann die Berufungskammer endgültig entscheiden:

  1. das Verfahren einzustellen;

  2. den Entscheid der erstinstanzlichen Kammer zu bestätigen, abzuändern oder aufzuheben;

  3. die Zulassung des Vereins zum fraglichen UEFA-Klubwettbewerb zu genehmigen oder abzulehnen; und/oder

  4. in Übereinstimmung mit den vorliegenden Verfahrensregeln Disziplinarmaßnahmen zu verhängen.