Am Ende der Urteilsberatungen kann die Berufungskammer endgültig entscheiden:
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das Verfahren einzustellen;
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den Entscheid der erstinstanzlichen Kammer zu bestätigen, abzuändern oder aufzuheben;
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die Zulassung des Vereins zum fraglichen UEFA-Klubwettbewerb zu genehmigen oder abzulehnen; und/oder
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in Übereinstimmung mit den vorliegenden Verfahrensregeln Disziplinarmaßnahmen zu verhängen.