Artikel 23 Anhörung - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
CFCB
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022

23.01

Der Anhörung beiwohnen können die Parteien, deren Vertreter, rechtliche und berufliche Berater und mit der Erlaubnis des Vorsitzenden der zuständigen Kammer jede andere Person.

23.02

Nach Ermessen des Vorsitzenden der zuständigen Kammer können auch Zeugen und Experten angehört werden.

23.03

Die Anhörung ist vertraulich und deren Inhalt darf nicht offengelegt oder veröffentlicht werden.