Artikel 60 Vorgehen bei schweren Verletzungen von Spielerinnen - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
60.01

Besteht der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung, unterbricht die Schiedsrichterin das Spiel in Übereinstimmung mit Regel 5 der IFAB-Spielregeln und lässt die verletzte Spielerin vom Mannschaftsarzt untersuchen. Grundsätzlich sollte die Untersuchung nicht länger als drei Minuten dauern, es sei denn, ein ernsthafter Vorfall erfordere es, die Spielerin auf dem Spielfeld zu behandeln oder für einen sofortigen Transport ins Krankenhaus ruhigzustellen (z.B. Rückenmarksverletzung).

60.02

Eine Spielerin, die eine Kopfverletzung erleidet und auf eine mögliche Gehirnerschütterung hin untersucht werden muss, darf erst weiterspielen, wenn der Mannschaftsarzt der Schiedsrichterin ausdrücklich bestätigt hat, dass sie dazu in der Lage ist.