Artikel 82 Medienaktivitäten am Vortag des Spiels – Endrunde - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
82.01

Beide Mannschaften müssen ihre Trainingseinheit am Vortag des Spiels den Medien mindestens während 15 Minuten gemäß einem mit der UEFA vorab vereinbarten Zeitplan zugänglich machen. Diese beiden offiziellen Trainingseinheiten sind von den beiden Mannschaften und der UEFA so anzusetzen, dass die Medien an beiden teilnehmen können. Grundsätzlich finden die offiziellen Trainingseinheiten in dem Stadion statt, in dem das Spiel stattfindet, sofern mit der UEFA im Voraus nichts anderes vereinbart wurde. Jede Mannschaft kann selbst entscheiden, ob die gesamte Trainingseinheit oder nur die ersten 15 Minuten für die Medien zugänglich sind. Entscheidet sich eine Mannschaft, den Medien nur die ersten 15 Minuten zugänglich zu machen, kann diese ihre Trainingseinheit selbst filmen und das Filmmaterial dem Host Broadcaster auf Anfrage zur Verfügung stellen. In dem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Teil der Trainingseinheit sind keine anderen Medienaktivitäten erlaubt. Erlaubt eine Mannschaft jedoch ihrem eigenen Fotografen, einer gesamten Trainingseinheit, von der nur 15 Minuten für die Medien zugänglich sind, beizuwohnen, so muss dieser Mannschaftsfotograf der UEFA auf Anfrage Bilder zur Verfügung stellen, welche die UEFA anschließend an die internationalen Medien weitergeben kann. Die Mannschaften dürfen den für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Teil ihrer Trainingseinheit zum Zwecke der technischen Analyse filmen, ohne den Broadcastern Zugang gewähren zu müssen. Solches Filmmaterial darf vom Verband nicht veröffentlicht oder an Medienvertreter verteilt werden. Beginnt eine Trainingseinheit früher als geplant, gelten die 15 Minuten gemäß vereinbartem Zeitplan. Beabsichtigt eine Mannschaft, am Vortag des Spiels keine Trainingseinheit abzuhalten, gilt die Trainingseinheit zwei Tage vor dem Spiel als offizielle Trainingseinheit vor dem Spiel und ist entsprechend den Medien zugänglich zu machen. Die UEFA ist darüber mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren.

82.02

Am Vortag jedes Spiels muss jede Mannschaft eine Medienkonferenz im Stadion, in dem das Spiel stattfindet, abhalten. Bei jeder Medienkonferenz vor dem Spiel müssen der Cheftrainer und mindestens eine Spielerin anwesend sein. Ist ihr Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt, hat die Mannschaft die Möglichkeit, ihn für die Medienkonferenz vor dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen. Diese Medienkonferenzen sind von der UEFA und den teilnehmenden Mannschaften so abzustimmen, dass Überschneidungen vermieden und Redaktionsschlüsse eingehalten werden können. Die von der UEFA festgelegten Zeiten sind grundsätzlich einzuhalten. Kommt keine Einigung zustande, ist die Entscheidung der UEFA endgültig. Bei allen offiziellen UEFA-Medienkonferenzen sind die von der UEFA zur Verfügung gestellten Stellwände zu verwenden.

82.03

Am Tag vor jedem Spiel muss jede Mannschaft ihren Cheftrainer und mindestens eine Spielerin für Interviews mit dem Host Broadcaster und den Inhabern von audiovisuellen Live-Senderechten aus ihrem eigenen Land und dem Land der gegnerischen Mannschaft zur Verfügung stellen. Die Mindestzahl solcher Interviews pro Wettbewerbsrunde beträgt:

  • Gruppenphase: mindestens sechs Interviews pro Mannschaft

  • Viertelfinale: mindestens acht Interviews pro Mannschaft

  • Halbfinale: mindestens zehn Interviews pro Mannschaft

  • Finale: mindestens zwölf Interviews pro Mannschaft

Sollte die Mindestzahl Interviews nicht erreicht werden, nachdem die oben genannten audiovisuellen Rechteinhaber ihre Interviews durchgeführt haben, erhalten andere von der UEFA bestimmte audiovisuelle Rechteinhaber die Möglichkeit für entsprechende Interviews.