Artikel 79 Medienaktivitäten am Spieltag – Qualifikationswettbewerb - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
79.01

Interviews vor und nach dem Spiel sowie während der Halbzeitpause können wie folgt mit beiden Mannschaften im Stadion geführt werden:

  1. Vorbehaltlich deren Zustimmung sind Interviews mit Trainern und Spielerinnen vor dem Spiel erlaubt.

  2. Halbzeitinterviews können mit dem Cheftrainer, dem Trainerassistenten oder Spielerinnen geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  3. Super-Flash- und Flash-Interviews nach dem Spiel finden unmittelbar nach dem Schlusspfiff in dafür vorgesehenen Bereichen zwischen dem Spielfeld und den Umkleidekabinen statt. Beide Mannschaften sind verpflichtet, auf Anfrage ihren Cheftrainer und mindestens zwei Schlüsselspielerinnen zur Verfügung zu stellen.

79.02

Jede Mannschaft muss ihren Cheftrainer für eine Medienkonferenz nach dem Spiel im Stadion zur Verfügung stellen. Die erste Medienkonferenz muss spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen.

79.03

Nach dem Spiel ist für die Medien eine Gemischte Zone zwischen den Umkleidekabinen und den Mannschaftsbussen zu bestimmen, die nur Trainern, Spielerinnen und Medienvertretern zugänglich sein darf und den Reportern eine Gelegenheit für Interviews bietet. Dieser Bereich ist nur Trainern, Spielerinnen und Medienvertretern zugänglich und bietet den Medienvertretern eine zusätzliche Gelegenheit für Interviews. Jede Mannschaft muss mindestens drei Spielerinnen, die am Spiel teilgenommen haben, abstellen, damit in jedem Bereich der Gemischten Zone Interviews geführt werden.