Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.
Ausnahmsweise gelten für alle Spiele bis einschließlich der zweiten Runde die nationalen Ausrüstungsreglemente der jeweiligen Verbände, sofern die Sponsorenwerbung auf der Spielkleidung Artikel 27 UEFA-Ausrüstungsreglement entspricht und die Spielkleidung für nationale Wettbewerbsspiele genehmigt und bei solchen getragen wurde.
Alle Vereine müssen der UEFA-Administration das Genehmigungsformular für die Spielkleidung fristgerecht zur Genehmigung online einreichen.