Artikel 55 Genehmigung der Spielkleidung - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
55.01

Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.

55.02

Ausnahmsweise gelten für alle Spiele bis einschließlich der zweiten Runde die nationalen Ausrüstungsreglemente der jeweiligen Verbände, sofern die Sponsorenwerbung auf der Spielkleidung Artikel 27 UEFA-Ausrüstungsreglement entspricht und die Spielkleidung für nationale Wettbewerbsspiele genehmigt und bei solchen getragen wurde.

55.03

Alle Vereine müssen der UEFA-Administration das Genehmigungsformular für die Spielkleidung fristgerecht zur Genehmigung online einreichen.