Artikel 59 Abzeichen - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
59.01

Ab der Gruppenphase ist das Wettbewerbsabzeichen der UEFA Women's Champions League in der freien Zone auf dem rechten Trikotärmel anzubringen. Diese Bestimmung gilt für alle Vereine mit Ausnahme des Titelhalters. Mehrfachsieger der UEFA Women’s Champions League (drei aufeinanderfolgende Siege oder mindestens fünf Siege insgesamt) erhalten eine Ausgabe des Mehrfachsiegerabzeichens der UEFA Women’s Champions League.

59.02

Der Titelhalter hat anstelle des Wettbewerbsabzeichens der UEFA Women’s Champions League in der freien Zone auf dem rechten Trikotärmel das Titelhalterabzeichen der UEFA Women’s Champions League zu tragen. Ist der Titelhalter auch ein Mehrfachsieger der UEFA Women’s Champions League, erhält er ein Mehrfachsiegerabzeichen des Titelhalterabzeichens der UEFA Women’s Champions League.

59.03

Ab der Gruppenphase ist das zutreffende UEFA-Kampagnen-Abzeichen in der freien Zone auf dem rechten Trikotärmel anzubringen.

59.04

Die Mannschaften werden ermutigt, das Abzeichen für die UEFA-Frauenfußball-Promotionskampagne zu tragen, falls dieses bereitgestellt wird. Wird das Abzeichen getragen, ist es in der freien Zone auf dem linken Trikotärmel anzubringen. Hat die Mannschaft einen Ärmelsponsor, kann es nicht getragen werden.

59.05

Keines der Abzeichen darf für andere Wettbewerbe oder für eine frühere Wettbewerbsphase verwendet werden.