Artikel 35 Präsenz des Sicherheitspersonals - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019

35.01

Das Sicherheitspersonal und das Erste-Hilfe-Personal, sämtliche Sanitäter und Feuerwehrleute sowie der/die Stadionsprecher müssen entsprechend den Weisungen des Einsatzleiters der Polizei oder des Sicherheitsverantwortlichen während der gesamten Zeit, in der sich Zuschauer im Stadion aufhalten und bis sich diese zerstreut haben, an den ihnen zugewiesenen Stellen im bzw. um das Stadion bleiben.