Artikel 28 Informationen für die Zuschauer - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019
28.01

Der Ausrichter muss veranlassen, dass die Zuschauer vor dem Spiel durch Durchsagen über die Lautsprecheranlage oder andere zweckmäßige Mittel auf sämtliche Verbote und Kontrollen im Zusammenhang mit dem Spiel hingewiesen werden.

28.02

Der Ausrichter muss die Zuschauer daran erinnern, keine verbotenen Gegenstände oder Substanzen ins Stadion mitzubringen und sich sportlich und angemessen zurückhaltend zu verhalten. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Missachtung dieser Verhaltensregeln für die von ihnen unterstützten Spieler und Mannschaften schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und bis zum Ausschluss aus einem Wettbewerb führen kann.