Artikel 9 Farbwahl und Kombinationen - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
9.01

Um die Verwechslungsgefahr aufgrund ähnlicher Farben möglichst gering zu halten, müssen die Haupt- und Ersatzspielkleidung der Feldspieler einer Mannschaft einen so deutlichen Kontrast bilden, dass sie in einem Spiel von zwei gegnerischen Mannschaften getragen werden könnten.

9.02

Besteht eine der Spielkleidungen überwiegend aus dunklen Farben, muss die andere überwiegend helle Farben aufweisen. Ist eine der Spielkleidungen gestreift, geteilt oder kariert, darf die andere keine der Farben der gestreiften, geteilten oder karierten Spielkleidung enthalten.

9.03

Die Mannschaften müssen über mindestens zwei Spielkleidungen für Torhüter verfügen, die sowohl gegeneinander als auch mit der Haupt- und Ersatzspielkleidung der Feldspieler einen deutlichen Kontrast bilden.

9.04

Eine Mannschaft kann aufgefordert werden, Kleidungsstücke aus den genehmigten Spielkleidungen für Feldspieler und/oder Torhüter zu kombinieren (Trikot, Hose oder Stutzen), um einen erkennbaren Kontrast zur gegnerischen Mannschaft herzustellen.

9.05

Bei der Auswahl der Farben für ein Spiel gelten folgende Prioritäten:

  1. Spielkleidung der Feldspieler der Heimmannschaft;

  2. Spielkleidung der Feldspieler der Gastmannschaft;

  3. Spielkleidung des Torhüters der Heimmannschaft;

  4. Spielkleidung des Torhüters der Gastmannschaft;

  5. Kleidung des Schiedsrichterteams.

Liegt dennoch eine Verwechslungsgefahr für einen der oben aufgeführten Spielteilnehmer vor, die nicht gelöst werden kann (d.h. keine der genehmigten Spielkleidungen bietet einen ausreichenden Farbkontrast), müssen gegebenenfalls andere Spielteilnehmer ihre Spielkleidung ändern (in umgekehrter Reihenfolge), bis ein ausreichender Kontrast gefunden wird.

9.06

Entscheidet der Schiedsrichter vor Ort kurzfristig, dass die Farben der beiden Mannschaften nur schwer zu unterscheiden sind, muss aus praktischen Gründen die Heimmannschaft ihre Spielkleidung ändern.

9.07

In einem Endspiel sollten beide Mannschaften ihre Hauptspielkleidung für Feldspieler tragen. Sollte dies zu einer Verwechslungsgefahr führen, muss die als Auswärtsmannschaft geltende Mannschaft ihre Ersatzspielkleidung (bzw. eine andere genehmigte alternative Spielkleidung) für Feldspieler tragen. Sollte die Verwechslungsgefahr weiterhin bestehen, entscheidet die UEFA-Administration nach Rücksprache mit dem Schiedsrichter über die von den Mannschaften zu tragende Spielkleidung.