Artikel 1 Anwendungsbereich - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
1.01

Dieses Reglement gilt, wenn in einem spezifischen Reglement eines UEFA-Wettbewerbs ausdrücklich auf dieses verwiesen wird.

1.02

Dieses Reglement gilt für folgende Personen:

  1. Feldspieler;

  2. Torhüter;

  3. Ersatzspieler;

  4. Schiedsrichterteam;

  5. Trainerstab (Cheftrainer und Assistenztrainer, Verantwortlicher für Ausrüstung usw.);

  6. Medizinisches Personal (Mannschaftsarzt, Physiotherapeut usw.);

  7. weitere Mannschaftsoffizielle mit Zugang zur Technischen Zone;

  8. Ballkinder, Spieler- und Schiedsrichterbegleitkinder, Mittelkreisträger und Fahnenträger.

1.03

Das Reglement gilt für:

  1. alle Ausrüstungsgegenstände, die von den oben genannten Personen getragen bzw. verwendet werden können (ausgenommen Schienbeinschützer);

  2. alle Verweise auf Mannschaften, Sponsoren, Hersteller und andere Drittparteien, die auf den Ausrüstungsgegenständen erscheinen;

  3. alle zusätzlichen Gegenstände, die auf dem Spielfeld oder im kontrollierten Stadionbereich verwendet werden können, wie medizinische Ausrüstung, medizinische Taschen oder Spielbälle.

1.04

Das Reglement gilt für die oben genannten Personenkreise bei allen offiziellen Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Spiel oder Turnier wie Medienkonferenzen und Trainingseinheiten, unabhängig davon, wo diese stattfinden, und zu jeder Zeit im kontrollierten Stadionbereich am Spieltag.