Artikel 39 Abzeichen für Gewinner eines Nationalmannschaftswettbewerbs - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
39.01

Der amtierende Titelhalter der UEFA-Fußball-Europameisterschaft kann das von der UEFA bereitgestellte Abzeichen für Gewinner der UEFA-Fußball-Europameisterschaft wie folgt tragen:

  1. während des nächsten Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-WM;

  2. während des nächsten Qualifikationswettbewerbs und der nächsten Endrunde der UEFA-Fußball-Europameisterschaft; und

  3. während der nächsten Liga- und Endphase der UEFA Nations League.

39.02

Der amtierende Titelhalter der UEFA-Frauen-Fußball-Europameisterschaft kann das von der UEFA bereitgestellte Abzeichen für Gewinner der UEFA-Frauen-Fußball-Europameisterschaft wie folgt tragen:

  1. während des nächsten Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Frauen-WM;

  2. während des nächsten Qualifikationswettbewerbs und der nächsten Endrunde der UEFA-Frauen-Fußball-Europameisterschaft.

39.03

Der amtierende Titelhalter der UEFA Nations League kann das von der UEFA bereitgestellte Abzeichen für Gewinner der UEFA Nations League wie folgt tragen:

  1. während der nächsten Liga- und Endphase der UEFA Nations League;

  2. während des nächsten Qualifikationswettbewerbs und der nächsten Endrunde der UEFA-Fußball-Europameisterschaft.

39.04

Der amtierende Titelhalter der FIFA-WM (Männer bzw. Frauen) kann das Abzeichen für Gewinner der FIFA-WM während des Qualifikationswettbewerbs und der Endrunde der nächsten UEFA-Fußball-Europameisterschaft bzw. UEFA-Frauen-Fußball-Europameisterschaft sowie während der nächsten UEFA Nations League (Liga- und Endphase) tragen.

39.05

Abzeichen für Wettbewerbsgewinner dürfen nur von der jeweiligen Gewinnermannschaft und nicht von anderen Mannschaften des betreffenden Nationalverbands getragen werden.