Artikel 25 Qualitätssiegel und Technologielabel auf der Spielkleidung - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
25.01

Auf der Spielkleidung darf auf der Vorder- oder Rückseite des Trikots und der Hose (rechts oder links) einmal ein Qualitätssiegel angebracht werden. Dieses darf höchstens 10 cm2 groß sein und der obere Rand darf höchstens 15 cm oberhalb der Unterkante des Trikots bzw. des unteren Hosenrands positioniert werden.

25.02

Ein zweites kleineres Qualitätssiegel (höchstens 5 cm2) kann wie folgt auf der Spielkleidung angebracht werden:

  1. einmal auf dem Trikot, frei positionierbar, außer im Kragenbereich, auf der Brust und den Ärmeln;

  2. einmal auf der Hose, frei positionierbar.

25.03

Qualitätssiegel dürfen eine oder mehrere Mannschafts- und/oder Herstelleridentifikationen enthalten.

25.04

Ein Technologielabel darf einmal auf dem Trikot und einmal auf der Hose verwendet werden. Es muss wie folgt angebracht werden:

  1. einmal auf dem Trikot (höchstens 10 cm2), wobei der obere Rand höchstens 15 cm oberhalb der Unterkante des Trikots positioniert werden darf; und

  2. einmal auf der Hose (höchstens 5 cm2), wobei der obere Rand höchstens 5 cm oberhalb des unteren Hosenrands bzw. mindestens 5 cm unterhalb des oberen Hosenrands positioniert werden darf.

25.05

Andere Etiketten (z.B. Pflegeanleitung, Plagiatschutzetiketten) und Herstelleridentifikationen dürfen auf der Innenseite der Spielkleidung angebracht werden, solange sie beim Tragen nicht sichtbar sind.

25.06

QR-Codes und/oder DataMatrix-Codes als Qualitätssiegel oder Technologielabel sind nicht erlaubt und dürfen deshalb nur auf der Innenseite der Spielkleidung verwendet werden.