Artikel 58 Unvorhergesehene Fälle - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
58.01

Die UEFA-Administration entscheidet in allen Fällen, die im vorliegenden Reglement nicht geregelt sind.

58.02

Können dem vorliegenden Reglement keine Bestimmungen entnommen werden, wird die UEFA-Administration die jeweiligen Bestimmungen der Spielregeln und/oder des FIFA-Ausrüstungsreglements berücksichtigen.

58.03

Solche Entscheidungen sind endgültig.