Artikel 5 Grundsätze - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
5.01

Kein unter dieses Reglement fallender Gegenstand darf gegen die guten Sitten und die Moral verstoßen oder einen politischen, religiösen oder rassistischen Inhalt haben.

5.02

Kommerzielle Inhalte sind nur in Form von Sponsorenwerbung gemäß diesem Reglement zulässig.

5.03

Die endgültige Entscheidung über die von jeder Mannschaft zu tragende Spielkleidung der Feldspieler und Torhüter unterliegt bei jedem Spiel gemäß den Spielregeln dem Schiedsrichter.

5.04

Wenn die Feldspieler und/oder Torhüter einer Mannschaft keine genehmigte Spielkleidung zum Spiel mitbringen, kann die UEFA-Administration diese auffordern, eine von der UEFA-Administration bereitgestellte bzw. genehmigte neutrale oder alternative Spielkleidung zu tragen.