Artikel 54 Messung des Farbkontrasts - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
54.01

Die UEFA-Administration misst den Farbkontrast der Spielkleidung mit einem Spektrophotometer, um eine objektive Grundlage zur Entscheidungsfindung bereitzustellen.

54.02

Die Messungen werden mit einem sphärischen Spektrophotometer mit einer Blende von 6,6 mm und einem Messbereich von 4 mm vorgenommen. Verwendet werden die Lichtart D 65 und ein Standard-Beobachtungswinkel von 10°. Eine neutrale Graukarte, die 18 % des Lichts reflektiert, wird unter die einfache Stoffschicht, die gemessen werden soll, gelegt. Jede abschließende Messung basiert auf dem Durchschnittswert aus den drei Einstellungen 0°, 45° und 90°.

54.03

Der Kontrast zwischen den Trikotfarben innerhalb des Nummernfelds muss den Wert Delta L ≤ 25 annehmen. Farbkombinationen mit einem Wert Delta L > 25 benötigen für das Nummernfeld auf der Rückseite des Trikots eine einfarbige Hintergrundfläche.

54.04

Spielernummern müssen in Kontrast zu der/den Hintergrundfarbe(n) im Nummernfeld stehen und einen Wert Delta L ≥ 30 annehmen.

54.05

Ton-in-Ton-Drucke müssen in einem Farbton der (Hintergrund-)farbe(n) der jeweiligen Spielkleidung angebracht werden und einen Wert Delta L ≤ 10 annehmen. Hintergrundfarben werden vor dem Anbringen des entsprechenden Ton-in-Ton-Drucks gemessen.

54.06

Die bei Jacquard-Mustern verwendeten Garne müssen dieselbe Farbe aufweisen wie der Stoff, in den sie eingewoben werden. Das Jacquard-Muster darf nicht dominant sein oder eine Farbe enthalten, die mit der Spielkleidung kontrastiert bzw. die Unterscheidbarkeit des Elements der Spielkleidung, auf das dieses angebracht ist, beeinträchtigt. Der Kontrast zwischen den beiden gewebten Strukturen muss den Wert Delta L ≤ 5 annehmen. Hintergrundfarben werden vor dem Anbringen des entsprechenden Jacquard-Musters gemessen.