Artikel 7 Trikot - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
7.01

Jedes Trikot muss folgende festgelegten Bereiche enthalten, die folgenden Zwecken vorbehalten sind:

  1. Kragenbereich: Dieser Bereich darf ausschließlich die Mannschaftsidentifikation gemäß Absatz 19.01 enthalten. Der Kragenbereich darf keine Herstelleridentifikation oder Sponsorenwerbung enthalten.

  2. Nummernfeld: Bereich auf der Rückseite eines Trikots, der ausschließlich der Trikotnummer vorbehalten ist. Das Nummernfeld beruht auf einer zweistelligen Zahl. Das Nummernfeld reicht vertikal 2 cm über dem obersten bzw. 3 cm unter dem untersten Punkt der zweistelligen Zahl hinaus; horizontal reicht es links 3 cm neben der linken der beiden Zahlen und rechts 3 cm neben der rechten der beiden Zahlen hinaus. Es darf weder eine Mannschafts-, Hersteller- oder andere Identifikation noch Sponsorenwerbung enthalten.

  3. Freie Ärmelzone:

    1. Bei UEFA-Wettbewerben für Repräsentativmannschaften ist dieser Bereich auf jedem Ärmel ausschließlich den in Kapitel IX beschriebenen Abzeichen vorbehalten. Die freien Ärmelzonen dürfen weder eine Mannschafts-, Hersteller- oder andere Identifikation noch Sponsorenwerbung enthalten.

    2. Bei UEFA-Klubwettbewerben ist dieser Bereich auf dem rechten Trikotärmel ausschließlich den in Kapitel IX beschriebenen Abzeichen vorbehalten; auf dem linken Trikotärmel ist dieser Bereich der Sponsorenwerbung oder einem Wohltätigkeitslogo vorbehalten. Vorbehaltlich einer entsprechenden ausdrücklichen Erlaubnis dürfen die freien Ärmelzonen weder eine Mannschafts-, Hersteller- oder andere Identifikation noch Sponsorenwerbung enthalten.