Artikel 1 Geltungsbereich - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
1.01

Dieses Reglement gilt, wenn in einem spezifischen Reglement eines UEFA-Klubwettbewerbs der Männer ausdrücklich darauf verwiesen wird (nachfolgend: UEFA-Klubwettbewerbe).

1.02

Das vorliegende Reglement legt die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten aller am UEFA-Klublizenzierungsverfahren beteiligten Parteien fest (Teil II) und beschreibt insbesondere:

  1. die Mindestanforderungen, die ein UEFA-Mitgliedsverband erfüllen muss, um als Lizenzgeber für seine Klubs auftreten zu dürfen, sowie die Mindestanforderungen an das Verfahren, das der Lizenzgeber bei seiner Bewertung der Klublizenzierungskriterien anwenden muss (Kapitel 1);

  2. den Lizenzbewerber sowie die für die Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben benötigte Lizenz (Kapitel 2);

  3. die Mindestanforderungen in den Bereichen Sport, soziale Verantwortung, Infrastruktur, Personal und Administration, Recht und Finanzen, die ein Klub erfüllen muss, um von seinem Lizenzgeber im Rahmen des Zulassungsverfahrens für die UEFA-Klubwettbewerbe eine Lizenz zu erhalten (Kapitel 3).

1.03

Das vorliegende Reglement legt ferner die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten aller am UEFA-Klub-Monitoring-Verfahren (Teil III) beteiligten Parteien mit Blick auf die Förderung der Ziele der UEFA betreffend finanzielle Nachhaltigkeit fest, und beschreibt insbesondere:

  1. die Funktion und Aufgaben der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs, die Mindestanforderungen, an welche die Lizenzgeber bei der Beurteilung der Einhaltung der Klub-Monitoring-Vorschriften gebunden sind, und die Zuständigkeiten der Lizenznehmer während der UEFA-Klubwettbewerbe (Kapitel 1);

  2. die Klub-Monitoring-Vorschriften, die von den Lizenznehmern, die zu einem UEFA-Klubwettbewerb zugelassen werden, erfüllt werden müssen (Kapitel 2).