I.7 Beurteilung von Monitoring-Unterlagen für die Solvenzanforderungen - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
I.7.1

Mit Blick auf die Monitoring-Unterlagen für das Kriterium „keine überfälligen Verbindlichkeiten“ (gegenüber Fußballklubs, Arbeitnehmern und Sozialversicherungsinstitutionen/Steuerbehörden) hat der Lizenzgeber mindestens die folgenden Beurteilungsverfahren durchzuführen:

  1. Prüfung der vom Lizenznehmer ausgefüllten Informationen zu den Verbindlichkeiten und Abklärung beim Lizenznehmer, falls Informationen über Beträge, die anderen Klubs, Arbeitnehmern oder Sozialversicherungsinstitutionen/Steuerbehörden geschuldet werden, gestützt auf das vorhandene Wissen des Lizenzgebers über den Lizenznehmer aus dem Klublizenzierungsverfahren und/oder aus anderen vertrauenswürdigen Quellen, unvollständig und/oder unzutreffend erscheinen;

  2. Bestätigung, dass alle verlangten Nachweise den eingereichten Unterlagen des Lizenznehmers beigefügt wurden.

I.7.2

Der Lizenzgeber muss der FKKK und/oder der UEFA-Administration die Ergebnisse des oben beschriebenen Beurteilungsverfahrens mitteilen.