Artikel 90 Fußballeinnahmen-Regel - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
90.01

Ein Lizenznehmer erfüllt die Fußballeinnahmen-Regel, wenn er für die Monitoring-Periode:

  1. einen aggregierten Fußballeinnahmen-Überschuss aufweist; oder

  2. ein aggregiertes Fußballeinnahmen-Defizit aufweist, das innerhalb der annehmbaren Abweichung liegt.

90.02

Ein Lizenznehmer erfüllt die Fußballeinnahmen-Regel nicht, wenn er ein aggregiertes Fußballeinnahmen-Defizit aufweist, das die annehmbare Abweichung übersteigt.