Artikel 43 Sicherheitsverantwortlicher - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
43.01

Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Sicherheitsverantwortlichen mit folgenden Verantwortlichkeiten eingesetzt haben:

  1. Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung der Sicherheitsbestimmungen und -verfahren, einschließlich Risikomanagement und Planung;

  2. Hauptansprechpartner für Behörden hinsichtlich aller Sicherheitsangelegenheiten;

  3. Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen bei Spielen;

43.02

Der Sicherheitsverantwortliche muss gemäß der entsprechenden nationalen Gesetzgebung qualifiziert sein und sollte über einschlägige Erfahrung im Umgang mit Zuschauerkontrollen sowie in Sachen Sicherheit in Fußballstadien verfügen und entsprechend ausgebildet sein.