Artikel 17 Sondergenehmigung - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
17.01

Wenn sich ein Klub auf sportlichem Wege für einen UEFA-Klubwettbewerb qualifiziert, jedoch entweder kein Klublizenzierungsverfahren zu durchlaufen hat oder eines, das nicht dem Verfahren der höchsten Spielklasse für die Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben entspricht, da er nicht der höchsten Spielklasse angehört, kann der Lizenzgeber des betreffenden Klubs in dessen Namen ein außerordentliches Zulassungsverfahren in Übereinstimmung mit Anhang D des vorliegenden Reglements beantragen.

17.02

Auf der Grundlage eines solchen Antrags auf ein außerordentliches Zulassungsverfahren kann die UEFA dem Klub eine Sondergenehmigung für die Teilnahme am entsprechenden UEFA-Klubwettbewerb erteilen, vorbehaltlich des betreffenden UEFA-Klubwettbewerbsreglements. Eine solche Sondergenehmigung bezieht sich ausschließlich auf diesen spezifischen Klub und die betreffende Spielzeit.