J.3 Relevanter Aufwand - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
J.3.1

Im Folgenden sind Definitionen für die Berechnung des relevanten Aufwands aufgeführt:

  1. Aufwand – Materialkosten

    Materialkosten für alle Tätigkeiten, einschließlich Catering, medizinische Versorgung, Ausrüstung und Sportmaterial sowie Kosten für den Kauf von Merchandising-Artikeln.

  2. Aufwand – Personalaufwand – Spieler

    Alle Arten von Leistungen im Austausch für durch registrierte Spieler geleistete Dienste während der Berichtsperiode. Enthält auch die Leistungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

  3. Aufwand – Personalaufwand – andere Arbeitnehmer

    Alle Arten von Leistungen im Austausch für durch alle Arbeitnehmer, die nicht registrierte Spieler sind, einschließlich Direktoren, Unternehmensleitung und Aufsichtsverantwortliche, geleistete Dienste während der Berichtsperiode. Enthält auch die Leistungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

  4. Aufwand – sonstiger betrieblicher Aufwand

    Der gesamte sonstige betriebliche Aufwand wie Spielaufwand, Mietkosten, Leasingkosten, Wertberichtigungen im Zusammenhang mit Vermögenswerten mit Nutzungsrechten, Administration und Gemeinkosten sowie Aufwand für nicht fußballerische Tätigkeiten. In Übereinstimmung mit den Mindestangaben gemäß Anhang F.3 sind Abschreibung, Amortisation und Wertberichtigung für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte nicht im sonstigen betrieblichen Aufwand enthalten, sondern getrennt in der Gewinn- und Verlustrechnung anzugeben.

  5. Amortisation/Wertberichtigung für Spielerregistrierungen und/oder Kosten für Spielerregistrierungen

    Ob ein Klub bei der Berechnung des relevanten Aufwands (i) die Amortisation/ Wertberichtigung für Spielerregistrierungen oder (ii) die Kosten einer Spielerregistrierung berücksichtigt, hängt von der buchhalterischen Behandlung der Spielerregistrierungen in seinem Jahresabschluss und der Mindestanforderungen gemäß Anhang G.3 ab.

    Für die Berechnung der Fußballeinnahmen:

    • ein Klub, der die Spielerregistrierungen gemäß der Methode „Kapitalisierung und Amortisation“ in seinem Jahresabschluss erfasst, muss bei der Berechnung seines relevanten Ertrags und Aufwands dieselbe Methode anwenden;

    • ein Klub, der die Spielerregistrierungen gemäß der Methode „Aufwand und Ertrag“ in seinem Jahresabschluss erfasst, kann wählen, ob er die Methode „Aufwand und Ertrag“ oder die Methode „Kapitalisierung und Amortisation“ anwenden will (im überarbeiteten Jahresabschluss gemäß Anhang G festzuhalten). Die gewählte Methode ist von einer Berichtsperiode zur nächsten konsistent anzuwenden.

  6. Verlust aus der Veräußerung von Spielerregistrierungen

    Für die Berechnung des relevanten Aufwands hängt der Verlust bei der Veräußerung von Spielerregistrierungen von der buchhalterischen Behandlung der Spielerregistrierungen im Jahresabschluss eines Klubs und der Anwendung der nachfolgenden Vorschriften ab:

    • Für ein berichtendes Unternehmen, das für die buchhalterische Behandlung der Spielerregistrierungen die Methode „Kapitalisierung und Amortisation“ verwendet:

    1. der Verlust aus der Veräußerung einer Spielerregistrierung wird berechnet, indem der Nettobuchwert der Spielerregistrierung zum Zeitpunkt des Transfers vom erhaltenen und ausstehenden Nettoerlös aus der Veräußerung abgezogen wird;

    2. ein Verlust aus der Veräußerung der Spielerregistrierung wird ausgewiesen, wenn der Nettoerlös aus der Veräußerung niedriger ist als der Nettobuchwert der Spielerregistrierung zum Zeitpunkt des Transfers. Ein solcher Verlust ist beim relevanten Aufwand für die Berechnung der Fußballeinnahmen zu berücksichtigen.

    • Für ein berichtendes Unternehmen, das die Spielerregistrierungen gemäß der Methode „Aufwand und Ertrag“ erfasst, werden die Kosten für den Erwerb von Spielerregistrierungen während einer Berichtsperiode ausgewiesen.

      Für die Berechnung der Fußballeinnahmen:

    • ein Klub, der die Spielerregistrierungen gemäß der Methode „Kapitalisierung und Amortisation“ in seinem Jahresabschluss erfasst, muss bei der Berechnung seines relevanten Ertrags und Aufwands dieselbe Methode anwenden;

    • ein Klub, der die Spielerregistrierungen gemäß der Methode „Aufwand und Ertrag“ in seinem Jahresabschluss erfasst, kann wählen, ob er die Methode „Aufwand und Ertrag“ oder die Methode „Kapitalisierung und Amortisation“ anwenden will (im überarbeiteten Jahresabschluss gemäß Anhang G festzuhalten). Die gewählte Methode ist von einer Berichtsperiode zur nächsten konsistent anzuwenden.

  7. Amortisation/Wertberichtigung für Kosten für Freistellungen von anderem Personal oder Kosten für Freistellungen von anderem Personal

    Mit Blick auf Kosten für Freistellungen an eine andere Partei, die für einen Klub beim Erwerb der Dienstleistungen eines Cheftrainers und/oder von anderem Personal (nicht Spieler) anfallen:

    • ein Klub, der die Methode „Kapitalisierung und Amortisation“ anwendet, muss die Amortisation/Wertberichtigung für bezahlte und/oder ausstehende Entschädigungen an Mitarbeitende (ohne Spieler) in der Berichtsperiode verbuchen;

    • ein Klub, der die Methode „Aufwand und Ertrag“ anwendet, muss die Kosten für bezahlte und/oder ausstehende Entschädigungen an Mitarbeitende (ohne Spieler) in der Berichtsperiode verbuchen.

  8. Sonstiger nicht betrieblicher Aufwand

    Alle sonstigen nicht betrieblichen Aufwendungen, die in keiner anderen nicht betrieblichen Position der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind.

  9. Finanzaufwand und Dividenden

    Finanzaufwand beinhaltet Zinsen und andere Kosten, die einem Unternehmen bei der Aufnahme von Fremdkapital entstehen, einschließlich Zinsen für Kontokorrentkredite sowie Bank- und andere Darlehen und Finanzaufwand im Zusammenhang mit Leasings.

    Werden Dividenden im Jahresabschluss ausgewiesen, muss der Dividendenbetrag im relevanten Aufwand aufgeführt sein, unabhängig davon, ob sie in der Gewinn- und Verlustrechnung oder anderweitig ausgewiesen werden.

  10. Aufwandstransaktionen unter dem Zeitwert

    Für die Berechnung der Fußballeinnahmen muss der Lizenznehmer den Zeitwert der Transaktionen gemäß Anhang J.7 festlegen. Weicht der geschätzte Zeitwert vom ausgewiesenen Wert ab, ist der relevante Aufwand entsprechend anzupassen. Allerdings dürfen beim relevanten Aufwand keine Anpassungen nach unten vorgenommen werden.

    Beispiele für Aufwandstransaktionen mit verbundenen Parteien, bei denen ein Lizenznehmer den Zeitwert der Transaktion unter Umständen nachweisen muss, sind:

    • jede Aufwandstransaktion, bei der einem Unternehmen kostenlos Waren und/oder Dienstleistungen bereitgestellt werden;

    • Personalaufwand im Zusammenhang mit Arbeitnehmern außerhalb des Berichtskreises, falls diese zu den Fußballaktivitäten von Unternehmen im Berichtskreis beitragen;

    • Zinslose Darlehen des Lizenznehmers.

      Unterscheidet sich das Ergebnis einer Spielertransaktion von den in Anhang J festgelegten Anforderungen, muss der Lizenznehmer bei der Berechnung der Fußballeinnahmen die Anpassungen gemäß Anhang J vornehmen.

  11. Nicht monetäre Sollposten / Kosten

    Angemessene Anpassungen dürfen vorgenommen werden, damit solche nicht monetäre Sollposten vom relevanten Aufwand für die Berechnung der Fußballeinnahmen ausgenommen werden.

    Nicht monetäre Positionen (z.B. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte wie Goodwill und Vorräte) sind Positionen, die der Definition monetäre Position nicht entsprechen. Monetäre Positionen werden definiert als in Besitz befindliche Währungseinheiten sowie Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die das Unternehmen eine feste oder bestimmbare Anzahl von Währungseinheiten erhält oder zahlen muss. Das wesentliche Merkmal einer monetären Position ist das Recht auf Erhalt (oder Verpflichtung zur Zahlung) einer festen oder bestimmbaren Anzahl von Währungseinheiten.

    Beispiele für nicht monetäre Sollposten / Kosten:

    • Abwertung von Vorräten;

    • Wechselkursverluste auf nicht monetäre Positionen.

  12. Ausgaben, die direkt nicht fußballerischen Tätigkeiten ohne Bezug zum Klub zuzuordnen sind

    Ausgaben, die direkt nicht fußballerischen Tätigkeiten ohne Bezug zum Klub zuzuordnen sind (d.h. ohne Bezug zu den Fußballaktivitäten, Standorten oder der Marke des Fußballklubs) können von der Berechnung des relevanten Aufwands ausgenommen werden.

  13. Kosten im Zusammenhang mit Entscheidungen der FKKK

    Für die Berechnung der Fußballeinnahmen kann im Zusammenhang mit Kosten eines in einem Vergleich festgelegten finanziellen Beitrags und/oder eines von der FKKK auferlegten, in der lizenzierten Spielzeit bezahlten und/oder ausstehenden finanziellen Beitrags in Bezug auf die Fußballeinnahmen-Regel und/oder die Kaderkosten-Regel, eine angemessene Anpassung nach unten vorgenommen werden.