Die folgenden Kosten gelten als relevante Finanzanlagen für das langfristige Wohl des Fußballs gemäß Anhang J:
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Ausgaben, die direkt der Nachwuchsförderung zuzuordnen sind;
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Ausgaben, die direkt gemeinwohlorientierten Projekten zuzuordnen sind;
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Ausgaben, die direkt Frauenfußball-Aktivitäten zuzuordnen sind;
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Ausgaben, die direkt nicht fußballerischen Tätigkeiten mit Bezug zum Klub zuzuordnen sind, bereinigt um den entsprechenden Ertrag;
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Finanzaufwand, der direkt dem Bau und/oder der wesentlichen Veränderung von Sachanlagen zuzuordnen ist;
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Kosten für Mieterum-/-ausbauten.
Die aggregierten Fußballeinnahmen können nach oben angepasst werden, wenn der relevante Aufwand relevante Finanzanlagen enthält und nur, wenn der aggregierte Betrag solcher Anpassungen entweder durch Beiträge in der Berichtsperiode T oder Eigenkapital am Ende der Berichtsperiode T, die noch nicht zur Deckung der annehmbaren Abweichung verwendet wurden, gedeckt ist.