Artikel 89 Relevante Finanzanlagen - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
89.01

Die folgenden Kosten gelten als relevante Finanzanlagen für das langfristige Wohl des Fußballs gemäß Anhang J:

  1. Ausgaben, die direkt der Nachwuchsförderung zuzuordnen sind;

  2. Ausgaben, die direkt gemeinwohlorientierten Projekten zuzuordnen sind;

  3. Ausgaben, die direkt Frauenfußball-Aktivitäten zuzuordnen sind;

  4. Ausgaben, die direkt nicht fußballerischen Tätigkeiten mit Bezug zum Klub zuzuordnen sind, bereinigt um den entsprechenden Ertrag;

  5. Finanzaufwand, der direkt dem Bau und/oder der wesentlichen Veränderung von Sachanlagen zuzuordnen ist;

  6. Kosten für Mieterum-/-ausbauten.

89.02

Die aggregierten Fußballeinnahmen können nach oben angepasst werden, wenn der relevante Aufwand relevante Finanzanlagen enthält und nur, wenn der aggregierte Betrag solcher Anpassungen entweder durch Beiträge in der Berichtsperiode T oder Eigenkapital am Ende der Berichtsperiode T, die noch nicht zur Deckung der annehmbaren Abweichung verwendet wurden, gedeckt ist.