Artikel 78 Angaben zum Klub - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
78.01

Der Lizenznehmer muss der UEFA-Administration und der FKKK Angaben zum Klub unterbreiten, die seine rechtliche Konzernstruktur (gemäß Absatz 62.02) sowie Informationen zu seiner obersten beherrschenden Partei, zum obersten Begünstigten und zur Partei mit maßgeblichem Einfluss über den Lizenznehmer (gemäß Absatz 63.01) umfassen.

78.02

Als Teil der Angaben zum Klub muss der Lizenznehmer alle anderen Fußballklubs aufzeigen, über die eine der in seiner rechtlichen Konzernstruktur aufgeführten Parteien, seine oberste beherrschende Partei und jede Partei mit maßgeblichem Einfluss oder jedes Mitglied von deren Management in Schlüsselpositionen Kontrolle oder maßgeblichen Einfluss ausüben.

78.03

Der Lizenznehmer hat innerhalb der von der UEFA mitgeteilten Frist und in der von ihr verlangten Form die in den Abs. 1 und 2 angegebenen Informationen zum jährlichen Abschlussstichtag der Berichtsperiode, die im Kalenderjahr endet, in dem die UEFA-Klubwettbewerbe beginnen, zusammenzustellen und einzureichen. Der Lizenznehmer muss die Angaben zum Klub zu den zwei unmittelbar vorangehenden Berichtsperioden einreichen, sofern diese der UEFA-Administration und der FKKK nicht bereits vorher eingereicht wurden. Der Lizenzgeber hat die Vollständigkeit und die Korrektheit der Angaben des Lizenznehmers zu bestätigen.

78.04

Die UEFA-Administration und die FKKK müssen unverzüglich über Änderungen der in Abs. 1 und 2 angegebenen Informationen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt während der lizenzierten Spielzeit eintreten, informiert werden.

78.05

Der Lizenznehmer hat zu bestätigen, dass die Angaben zu seinem Klub vollständig und korrekt sind und mit diesem Reglement übereinstimmen. Diese Bestätigung erfolgt anhand einer kurzen Mitteilung, die von der Geschäftsführung bzw. von zeichnungsberechtigten Personen des Lizenznehmers unterzeichnet ist.