Die Mindestangaben im Hinblick auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind nachfolgend aufgeführt.
Einnahmen
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Eintrittsgelder
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Sponsoring und Werbung
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Übertragungsrechte
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Kommerzielle Aktivitäten
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UEFA-Solidaritätsbeiträge und Preisgelder
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Zuschüsse/Subventionen von nationalen Fußballverbänden oder Regierungen
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Sonstiger Betriebsertrag
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Gesamteinnahmen (Summe der Positionen i bis vii)
Aufwand
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Materialkosten
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Personalaufwand (Spieler und andere Arbeitnehmer)
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Abschreibung/Wertberichtigung für Sachanlagen
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Amortisation/Wertberichtigung für sonstige immaterielle Vermögenswerten (ohne Spielerregistrierungen)
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Sonstiger Betriebsaufwand
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Gesamter Betriebsaufwand (Summe der Positionen ix bis xiii)
Spielerregistrierungen
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Amortisation von Spielerregistrierungen und Wertberichtigung bei der Veräußerung von Spielerregistrierungen
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Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Spielerregistrierungen
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Sonstiger Transferertrag/-aufwand
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Gesamtes Nettoergebnis aus Spielerregistrierungen (Summe der Positionen xv und xvii)
Nicht betriebliche Positionen
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Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von materiellen oder immateriellen Vermögenswerten
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Finanzertrag und -aufwand
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Sonstiger nicht betrieblicher Ertrag/Aufwand
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Steuerertrag/-aufwand
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Nettoergebnis (Summe der Positionen viii, xiv, xviii und xix bis xxii)
Die Unternehmensleitung sollte in Betracht ziehen, die Positionen (i) bis (xxiii) in der Gewinn- und Verlustrechnung selbst oder in den Anhangangaben darzustellen.