Der Lizenzbewerber muss den Frauenfußball durch die Umsetzung von Maßnahmen und Aktivitäten zur Förderung, Professionalisierung und Erhöhung der Beliebtheit des Frauenfußballs unterstützen wie:
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Anmeldung einer A- und/oder Nachwuchsmannschaft zu offiziellen Wettbewerben;
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Bereitstellung von Unterstützung für einen angeschlossenen Frauenfußballklub; oder
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Organisation von anderen, vom Lizenzgeber festgelegten Frauenfußballinitiativen.