Artikel 32 Umweltschutz - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
32.01

Der Lizenzbewerber muss Maßnahmen ergreifen und umsetzen, um seinen ökologischen Fußabdruck und die Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Organisation seiner Veranstaltungen sowie dem Management und der Errichtung von Infrastruktur zu verbessern.